Kann das Tragen eines BHs verlangt werden?
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Kann das Tragen eines BHs verlangt werden?
Hallo liebe Frauen,
Kann man das Tragen eines BHs vorschreiben? Folgenden Artikel, der aus der Schweiz stammt, kam bei mir über das Smartphone rein: https://www.20min.ch/story/meine-bruest ... 4092114674
Bitte entschuldigt, wenn ich beim Setzen des Links, der sich jedoch anklicken lässt, etwas falsch gemacht habe und bitte darum, das dann zu korrigieren.
Ich zitiere den ersten Absatz dieses Artkels:
"Eine Schülerin des Schulhotels Regina bei Interlaken hat eine Diskussion losgetreten. Sie fühlte sich ungerecht behandelt. Grund dafür: Sie soll darauf hingewiesen worden sein, dass sie einen BH tragen soll. Wie die Geschichte von V.* aus Bern zeigt, ist das kein Einzelfall: „Kürzlich sagte meine Chefin, dass ich einen BH anziehen soll, um von den Männern im Büro mehr respektiert zu werden und in meiner Karriere weiterzukommen". Die 49-Jährige weigerte sich. „Den Kommentar fand ich völlig daneben. Ich werde nicht für meinen Auftritt bezahlt, sondern für meine Arbeit."
Eure Meinungen dazu würden mich echt interessieren...
LG Denise
Kann man das Tragen eines BHs vorschreiben? Folgenden Artikel, der aus der Schweiz stammt, kam bei mir über das Smartphone rein: https://www.20min.ch/story/meine-bruest ... 4092114674
Bitte entschuldigt, wenn ich beim Setzen des Links, der sich jedoch anklicken lässt, etwas falsch gemacht habe und bitte darum, das dann zu korrigieren.
Ich zitiere den ersten Absatz dieses Artkels:
"Eine Schülerin des Schulhotels Regina bei Interlaken hat eine Diskussion losgetreten. Sie fühlte sich ungerecht behandelt. Grund dafür: Sie soll darauf hingewiesen worden sein, dass sie einen BH tragen soll. Wie die Geschichte von V.* aus Bern zeigt, ist das kein Einzelfall: „Kürzlich sagte meine Chefin, dass ich einen BH anziehen soll, um von den Männern im Büro mehr respektiert zu werden und in meiner Karriere weiterzukommen". Die 49-Jährige weigerte sich. „Den Kommentar fand ich völlig daneben. Ich werde nicht für meinen Auftritt bezahlt, sondern für meine Arbeit."
Eure Meinungen dazu würden mich echt interessieren...
LG Denise
Re: Kann das Tragen eines BHs verlangt werden?
Eine kleine Übersicht zu dem Thema habe ich dir beim DGB herausgesucht. Er ist zwar schon ein wenig älter, spiegelt aber auch den Diskussionsstand heute. Ich trage BHs auf der Arbeit, weil ICH es will. Vorgeschrieben hat das bei uns noch niemand. Du findest den Text auch über den Link:
[url]https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/kleider-machen-leute-was-darf-mir-der-chef-vorschreiben/details/anzeige/?no_cache=1 [url][/url]
Kleider machen Leute? - Was darf mir der Chef vorschreiben?
In vielen Berufen gibt es Kleiderregeln. Manche ganz logisch und verständlich, aber auch wieder ärgerliche oder unsinnige. Was darf mir der Chef eigentlich vorschreiben?
Kleider machen Leute? - Was darf mir der Chef vorschreiben?
05.02.2016
Zunächst einmal ist klar, dass alles, was der Sicherheit dient und rechtlich vorgeschrieben ist, natürlich angezogen werden muss. Arbeitsschuhe als Bauarbeiter, das dürfte klar sein. Ebenso die Schutzbrille als Chemiewerker. Aber was ist, wenn der Chef mich zwingen will, bestimmte Kleidungsstücke anzuziehen? Darf er mir meine Unterwäsche vorschreiben?
Mit und ohne Betriebsrat
Zunächst macht es einen Unterschied, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht oder nicht. Im günstigeren Fall des Betriebes mit Betriebsrat hat der Gesetzgeber geregelt, dass es ein Mitbestimmungsrecht gibt. Der Betriebsrat darf also mitreden.
Sollten sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kommt die sogenannte Einigungsstelle in Betracht. Dies ist in aller Regel mit hohen Kosten für den Arbeitgeber verbunden, weswegen hier schon eine größere Einigungsbereitschaft beim Arbeitgeber besteht. Sollte diese aber doch einmal nicht gegeben sein, entscheidet die Einigungsstelle.
Aber was passiert ohne Betriebsrat? Viele Sparten kennen eine Kleiderordnung. Kaum denkbar ist es, dass ein Schalterbediensteter einer Bank im Flecktarn-Anzug einer Armeeuniform bedient.
Vorschriften zur Kleiderordnung stellen immer einen Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer dar, die im Grundgesetz geregelt sind. Hier gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Will der Arbeitgeber hier bestimmen, muss er seine Interessen mit denen der Arbeitnehmer genau abwägen.
Der Arbeitgeber hat durchaus Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes. Hier kommt es aber auch auf das Umfeld an, in welchem die Arbeitnehmer tätig sind. Stellen sie das Unternehmen nach außen hin dar, darf der Eingriff stärker sein, als wenn diese lediglich im Innendienst ohne Kundenkontakt stehen. Einheitliche Oberbekleidung einer Supermarktkette ist daher wohl zulässig.
Unterwäsche?
Aber auch die Unterwäsche? Hier sagt das Gericht---- ja! Denn mit dieser Thematik musste sich das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 TaBV 15/10) auseinandersetzen und kam zu folgendem Ergebnis:
Der Arbeitgeber darf die Farbe der Unterwäsche dann vorschreiben, wenn ansonsten kein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist oder die Kleidung zu sexy ist. Beispielsweise ein roter oder schwarzer BH, der sich unter dem weißen T-Shirt klar abzeichnet. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, nur weiße oder hautfarbene Unterwäsche zu tragen.
Dies zumindest dann, wenn es sich um Sicherheitsmitarbeiterinnen handelt. Das LAG Köln fand es sogar rechtens, wenn der Arbeitgeber vorschreibt, dass überhaupt Unterwäsche getragen werden muss. Hier zu verallgemeinern findet der Autor jedoch bedenklich. Ob einer Frau ein BH oder Bustier vorgeschrieben werden kann, muss vom Einzelfall abhängig sein. Nicht jede Frau kommt mit einem BH zurecht. Es gibt Untersuchungen von Sportmedizinern zur Frage der Gesundheit, insbesondere Brustkrebs beim Tragen von BHs. Wenn aber ohne Unterwäsche „zu viel zu sehen ist“, wird das Tragen eines Unterhemdes nach der Sicht der Kölner Richter wohl vorgeschrieben werden können.
Verständlicherweise gibt es hierzu keine klaren Regeln, vieles ist im Fluss und ist auch von den äußeren Umständen abhängig. Das Dirndl einer Bedienung eines bayerischen Biergartens wird anders zu beurteilen sein, wenn es bei einer Versicherungsgesellschaft getragen wird.
Im Wandel der Zeit
Kleiderordnungen wandeln sich im Laufe der Zeit. Vor noch hundert Jahren war das Tragen von Hosen für Frauen fast undenkbar, heute kaum zu glauben. Auch kulturelle Unterschiede spielen eine Rolle. Was in Japan gültig ist, muss noch lange nicht in Deutschland gelten.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Kleidungsvorschriften machen.
Aber was passiert, wenn diese vorgeschriebene Kleidung, sagen wir einmal, etwas bedenkliche Eigenschaften hat?
„Doppelweck unterm T-Shirt“ oder Sex sells?
Folgender Fall lag der Gewerkschaft NGG vor: Eine Angestellte einer Bäckerei bekam von ihrem Arbeitgeber vier T-Shirts als Arbeitskleidung gestellt. Weil sie diese nicht trug, erhielt sie eine Abmahnung.
Der Arbeitgeber darf aus Gründen der Hygiene und wegen des einheitlichen Erscheinungsbildes eine einheitliche Bekleidung vorschreiben. Diese Interessen sind gewichtiger als das Interesse der Angestellten auf Individualität. Diese Bekleidung darf auch mit einem Firmenlogo und Werbung für die Firma versehen sein.
Nur hatte hier der Chef auf die Vorderseite der T-Shirts den Aufdruck „100 % Natur“ und „Paarweck“ anbringen lassen. Ein Schuft, wer hier etwas Zweideutiges vermutet? Es war leider nicht mehr herauszufinden, ob der Chef sich von der hundertprozentigen Natürlichkeit überzeugt hat. Klar ist aber, dass hier eine sexistische Werbung mit der weiblichen Brust beabsichtigt war. Die Abmahnung führte zu einer Gegendarstellung und insgesamt zu einer Lösung. Der Autor geht aber davon aus, dass die Gerichte der Arbeitnehmerin Recht gegeben hätten.
Enge Dienstbluse
Einen weiteren Fall hatte der Autor vor einigen Jahren zu bearbeiten. Auch hier hat der Chef eine einheitliche Dienstkleidung, nämlich eine weiße Bluse vorgeschrieben, die an sich nicht zu beanstanden war und auch von der Arbeitnehmerin getragen worden wäre, wenn sie nicht viel zu eng gewesen wäre.
Die Dienstbluse hatte sich derart vor der Brust gespannt, dass vielfältige Blicke auf die Unterwäsche der Arbeitnehmerin möglich waren. Auch hier wurde das Problem der Abmahnung gelöst, ohne dass sich ein Gericht damit befassen musste. Auch hier geht der Autor davon aus, dass die Arbeitnehmerin vor Gericht Recht bekommen hätte. Angemerkt werden darf noch, dass der Chef bei der genannten Kollegin mehrere anzügliche Bemerkungen gemacht hat und daher sein „Ziel“ klar erkennbar war.
Der Arbeitgeber kann also Dienstkleidung vorschreiben, aber nur, wenn er daran ein wichtiges Interesse hat, das dem Interesse der Beschäftigten überwiegt. Da aber Kleidung sehr vielfältig sein kann, ist jeder Fall einzeln zu prüfen. Der Arbeitgeber tut gut daran, hier sehr genau abzuwägen, bevor er tätig wird.
Der Arbeitsvertrag
Auch in Arbeitsverträgen finden sich Vorschriften für Dienstkleidung.
Allgemeine Vorschriften wie „angemessene Kleidung“ sind dehnbar und kaum problematisch, aber konkrete Anweisungen müssen nicht unbedingt zulässig sein.
Selbst dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Hier wird eine Rechtsberatung empfohlen. Insbesondere dann, wenn die Vorschriften zu eng sind und auch außerhalb des „Üblichen“ liegen.
Kosten für Dienstkleidung?
Wer muss diese Dienstkleidung bezahlen? Bei Betrieben mit Betriebsrat wird davon ausgegangen, dass eine Lösung nicht zu Lasten der Belegschaft geht.
Aber ohne Betriebsrat? Die Kosten für die Dienstkleidung darf nur in geringem Maße dem Arbeitnehmer aufgebürdet werden. Er kann dann einen Anspruch auf Übernahme eines Aufwendungsersatzes haben. Beispielsweise wenn die Kosten für Reinigung höher sind, als wenn dies für private Kleidung der Fall gewesen wäre.
Was tun, wenn ich mit meiner Dienstkleidung nicht einverstanden bin?
Die Kleiderordnung hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind das Umfeld, die Erwartung bei bestimmten Tätigkeiten und auch die spezielle Art der Kleidung oder des Körperschmucks.
Eine zu strikte Anweisung sollte niemand ohne rechtliche Prüfung hinnehmen. Hilfe bekommen ratsuchende Arbeitnehmer*innen bei ihrer Gewerkschaft.
[url]https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/kleider-machen-leute-was-darf-mir-der-chef-vorschreiben/details/anzeige/?no_cache=1 [url][/url]
Kleider machen Leute? - Was darf mir der Chef vorschreiben?
In vielen Berufen gibt es Kleiderregeln. Manche ganz logisch und verständlich, aber auch wieder ärgerliche oder unsinnige. Was darf mir der Chef eigentlich vorschreiben?
Kleider machen Leute? - Was darf mir der Chef vorschreiben?
05.02.2016
Zunächst einmal ist klar, dass alles, was der Sicherheit dient und rechtlich vorgeschrieben ist, natürlich angezogen werden muss. Arbeitsschuhe als Bauarbeiter, das dürfte klar sein. Ebenso die Schutzbrille als Chemiewerker. Aber was ist, wenn der Chef mich zwingen will, bestimmte Kleidungsstücke anzuziehen? Darf er mir meine Unterwäsche vorschreiben?
Mit und ohne Betriebsrat
Zunächst macht es einen Unterschied, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht oder nicht. Im günstigeren Fall des Betriebes mit Betriebsrat hat der Gesetzgeber geregelt, dass es ein Mitbestimmungsrecht gibt. Der Betriebsrat darf also mitreden.
Sollten sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kommt die sogenannte Einigungsstelle in Betracht. Dies ist in aller Regel mit hohen Kosten für den Arbeitgeber verbunden, weswegen hier schon eine größere Einigungsbereitschaft beim Arbeitgeber besteht. Sollte diese aber doch einmal nicht gegeben sein, entscheidet die Einigungsstelle.
Aber was passiert ohne Betriebsrat? Viele Sparten kennen eine Kleiderordnung. Kaum denkbar ist es, dass ein Schalterbediensteter einer Bank im Flecktarn-Anzug einer Armeeuniform bedient.
Vorschriften zur Kleiderordnung stellen immer einen Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer dar, die im Grundgesetz geregelt sind. Hier gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Will der Arbeitgeber hier bestimmen, muss er seine Interessen mit denen der Arbeitnehmer genau abwägen.
Der Arbeitgeber hat durchaus Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes. Hier kommt es aber auch auf das Umfeld an, in welchem die Arbeitnehmer tätig sind. Stellen sie das Unternehmen nach außen hin dar, darf der Eingriff stärker sein, als wenn diese lediglich im Innendienst ohne Kundenkontakt stehen. Einheitliche Oberbekleidung einer Supermarktkette ist daher wohl zulässig.
Unterwäsche?
Aber auch die Unterwäsche? Hier sagt das Gericht---- ja! Denn mit dieser Thematik musste sich das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 TaBV 15/10) auseinandersetzen und kam zu folgendem Ergebnis:
Der Arbeitgeber darf die Farbe der Unterwäsche dann vorschreiben, wenn ansonsten kein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist oder die Kleidung zu sexy ist. Beispielsweise ein roter oder schwarzer BH, der sich unter dem weißen T-Shirt klar abzeichnet. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, nur weiße oder hautfarbene Unterwäsche zu tragen.
Dies zumindest dann, wenn es sich um Sicherheitsmitarbeiterinnen handelt. Das LAG Köln fand es sogar rechtens, wenn der Arbeitgeber vorschreibt, dass überhaupt Unterwäsche getragen werden muss. Hier zu verallgemeinern findet der Autor jedoch bedenklich. Ob einer Frau ein BH oder Bustier vorgeschrieben werden kann, muss vom Einzelfall abhängig sein. Nicht jede Frau kommt mit einem BH zurecht. Es gibt Untersuchungen von Sportmedizinern zur Frage der Gesundheit, insbesondere Brustkrebs beim Tragen von BHs. Wenn aber ohne Unterwäsche „zu viel zu sehen ist“, wird das Tragen eines Unterhemdes nach der Sicht der Kölner Richter wohl vorgeschrieben werden können.
Verständlicherweise gibt es hierzu keine klaren Regeln, vieles ist im Fluss und ist auch von den äußeren Umständen abhängig. Das Dirndl einer Bedienung eines bayerischen Biergartens wird anders zu beurteilen sein, wenn es bei einer Versicherungsgesellschaft getragen wird.
Im Wandel der Zeit
Kleiderordnungen wandeln sich im Laufe der Zeit. Vor noch hundert Jahren war das Tragen von Hosen für Frauen fast undenkbar, heute kaum zu glauben. Auch kulturelle Unterschiede spielen eine Rolle. Was in Japan gültig ist, muss noch lange nicht in Deutschland gelten.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Kleidungsvorschriften machen.
Aber was passiert, wenn diese vorgeschriebene Kleidung, sagen wir einmal, etwas bedenkliche Eigenschaften hat?
„Doppelweck unterm T-Shirt“ oder Sex sells?
Folgender Fall lag der Gewerkschaft NGG vor: Eine Angestellte einer Bäckerei bekam von ihrem Arbeitgeber vier T-Shirts als Arbeitskleidung gestellt. Weil sie diese nicht trug, erhielt sie eine Abmahnung.
Der Arbeitgeber darf aus Gründen der Hygiene und wegen des einheitlichen Erscheinungsbildes eine einheitliche Bekleidung vorschreiben. Diese Interessen sind gewichtiger als das Interesse der Angestellten auf Individualität. Diese Bekleidung darf auch mit einem Firmenlogo und Werbung für die Firma versehen sein.
Nur hatte hier der Chef auf die Vorderseite der T-Shirts den Aufdruck „100 % Natur“ und „Paarweck“ anbringen lassen. Ein Schuft, wer hier etwas Zweideutiges vermutet? Es war leider nicht mehr herauszufinden, ob der Chef sich von der hundertprozentigen Natürlichkeit überzeugt hat. Klar ist aber, dass hier eine sexistische Werbung mit der weiblichen Brust beabsichtigt war. Die Abmahnung führte zu einer Gegendarstellung und insgesamt zu einer Lösung. Der Autor geht aber davon aus, dass die Gerichte der Arbeitnehmerin Recht gegeben hätten.
Enge Dienstbluse
Einen weiteren Fall hatte der Autor vor einigen Jahren zu bearbeiten. Auch hier hat der Chef eine einheitliche Dienstkleidung, nämlich eine weiße Bluse vorgeschrieben, die an sich nicht zu beanstanden war und auch von der Arbeitnehmerin getragen worden wäre, wenn sie nicht viel zu eng gewesen wäre.
Die Dienstbluse hatte sich derart vor der Brust gespannt, dass vielfältige Blicke auf die Unterwäsche der Arbeitnehmerin möglich waren. Auch hier wurde das Problem der Abmahnung gelöst, ohne dass sich ein Gericht damit befassen musste. Auch hier geht der Autor davon aus, dass die Arbeitnehmerin vor Gericht Recht bekommen hätte. Angemerkt werden darf noch, dass der Chef bei der genannten Kollegin mehrere anzügliche Bemerkungen gemacht hat und daher sein „Ziel“ klar erkennbar war.
Der Arbeitgeber kann also Dienstkleidung vorschreiben, aber nur, wenn er daran ein wichtiges Interesse hat, das dem Interesse der Beschäftigten überwiegt. Da aber Kleidung sehr vielfältig sein kann, ist jeder Fall einzeln zu prüfen. Der Arbeitgeber tut gut daran, hier sehr genau abzuwägen, bevor er tätig wird.
Der Arbeitsvertrag
Auch in Arbeitsverträgen finden sich Vorschriften für Dienstkleidung.
Allgemeine Vorschriften wie „angemessene Kleidung“ sind dehnbar und kaum problematisch, aber konkrete Anweisungen müssen nicht unbedingt zulässig sein.
Selbst dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Hier wird eine Rechtsberatung empfohlen. Insbesondere dann, wenn die Vorschriften zu eng sind und auch außerhalb des „Üblichen“ liegen.
Kosten für Dienstkleidung?
Wer muss diese Dienstkleidung bezahlen? Bei Betrieben mit Betriebsrat wird davon ausgegangen, dass eine Lösung nicht zu Lasten der Belegschaft geht.
Aber ohne Betriebsrat? Die Kosten für die Dienstkleidung darf nur in geringem Maße dem Arbeitnehmer aufgebürdet werden. Er kann dann einen Anspruch auf Übernahme eines Aufwendungsersatzes haben. Beispielsweise wenn die Kosten für Reinigung höher sind, als wenn dies für private Kleidung der Fall gewesen wäre.
Was tun, wenn ich mit meiner Dienstkleidung nicht einverstanden bin?
Die Kleiderordnung hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind das Umfeld, die Erwartung bei bestimmten Tätigkeiten und auch die spezielle Art der Kleidung oder des Körperschmucks.
Eine zu strikte Anweisung sollte niemand ohne rechtliche Prüfung hinnehmen. Hilfe bekommen ratsuchende Arbeitnehmer*innen bei ihrer Gewerkschaft.
Unfeministisch ist, sich über Körper von anderen zu beschweren, außer sie sitzen auf dir drauf und sind zu schwer.
-
- Mariendistelchen
- BH-Größe: UK 40FF-GG • EU 90 H
- Alte BH-Größe: 95 F oder G
- UBU: 102 • 112 cm
- BU: 132 • 128 • 136 cm
- Schwanger: nein • am Stillen: nein
- Beiträge: 285
- Registriert: 12.03.2015
- Danke: 6 • 55
- BH-log
Erstberatung
Re: Kann das Tragen eines BHs verlangt werden?
Vielen Dank für diese sehr umfangreichen Ausführungen.
Also ich trage bei der Arbeit auch einen BH, als Bürokauffrau logisch eigentlich.
Doch wie man sieht, führt dieses Thema unter Frauen offenbar zu reichlich Diskussionsstoff
LG Denise
Also ich trage bei der Arbeit auch einen BH, als Bürokauffrau logisch eigentlich.
Doch wie man sieht, führt dieses Thema unter Frauen offenbar zu reichlich Diskussionsstoff

LG Denise
Re: Kann das Tragen eines BHs verlangt werden?
Denise, „logisch“ wäre es nur, wenn du BH-Kauffrau wärst (und nicht mal dann).
Die Arbeit, die du machst und für die du bezahlt wirst, ist ganz sicher völlig unabhängig von deinen Brüsten, Haaren, Kleidung und Tattoos und deinen Lieblingsspeisen. Einer geschriebenen E-Mail oder Bestellung ist all das nämlich nicht anzumerken.
Ich finde, es ist an der Zeit, sich von irgendwelchen altertümlichen Regeln (wer hat die eigentlich aufgestellt und warum?) zu lösen.
Ist es für die Arbeitsaufgabe oder die Gesundheit wichtig, bestimmte Kleidung (Strahlenschutzanzug usw) zu tragen? Ok. Gibt es zwingende Vorschriften, sich durch die aussen sichtbare Kleidung einer Gruppe, Firma usw zugehörig zu zeigen (Militär, Ikea-Angestellte mit den bunten Polos…)? Ok.
Solange man aber nicht als Model bei einer BH-Modenschau mitmacht, gibt es keine Veranlassung, einen BH zu tragen.
Macht unter eurer Kleidung was ihr wollt! Fühlt sich jemand dadurch zu irgendwas getriggert - einzig das Problem dieser Person, nicht eures. Es gibt um jede Person noch so viel anderes anzustarren als Brüste
(eine Wand, einen Baum, da findet sich in jedem Fall was)
Die Arbeit, die du machst und für die du bezahlt wirst, ist ganz sicher völlig unabhängig von deinen Brüsten, Haaren, Kleidung und Tattoos und deinen Lieblingsspeisen. Einer geschriebenen E-Mail oder Bestellung ist all das nämlich nicht anzumerken.
Ich finde, es ist an der Zeit, sich von irgendwelchen altertümlichen Regeln (wer hat die eigentlich aufgestellt und warum?) zu lösen.
Ist es für die Arbeitsaufgabe oder die Gesundheit wichtig, bestimmte Kleidung (Strahlenschutzanzug usw) zu tragen? Ok. Gibt es zwingende Vorschriften, sich durch die aussen sichtbare Kleidung einer Gruppe, Firma usw zugehörig zu zeigen (Militär, Ikea-Angestellte mit den bunten Polos…)? Ok.
Solange man aber nicht als Model bei einer BH-Modenschau mitmacht, gibt es keine Veranlassung, einen BH zu tragen.
Macht unter eurer Kleidung was ihr wollt! Fühlt sich jemand dadurch zu irgendwas getriggert - einzig das Problem dieser Person, nicht eures. Es gibt um jede Person noch so viel anderes anzustarren als Brüste

I'm an hourglass body type - with some extra minutes.
-
- Lambada
- Ehemaliges Team-Mitglied
- BH-Größe: UK Cleo/Panache 34H/36GG, Bravissimo 34HH • EU Ewa Michalak: 75J/80H
- Alte BH-Größe: 95E
- UBU: 82 • 87 cm
- BU: 118 • 120 • 121 cm
- Beiträge: 5692
- Registriert: 09.02.2012
- Wohnort: Schweiz
- Danke: 161 • 663
- BH-log
Steckbrief
Erstberatung
Re: Kann das Tragen eines BHs verlangt werden?
Hallo Lambada,
Ich denke, es kommt auch darauf an, bei was für einer Firma man arbeitet.
In meinem Fall handelt es sich um einen Familienbetrieb im ländlichen Bereich.
Als Auftakt z. B. zu Feiertagen können wir Frauen da auch schon mal ein Dirndl, oder Dirndlbluse anziehen.
Dazu dann einen passenden BH.
Auch unser Chef zieht in diesem Rahmen gerne mal eine Trachtenjoppe an.
Natürlich alles dezent in nicht übertriebenem Rahmen.
Und sein herzliches „Fesch schaun's aus heut' Frau F." ist dann ein nettes Kompliment, das ich gerne höre
Ich denke, es kommt auch darauf an, bei was für einer Firma man arbeitet.
In meinem Fall handelt es sich um einen Familienbetrieb im ländlichen Bereich.
Als Auftakt z. B. zu Feiertagen können wir Frauen da auch schon mal ein Dirndl, oder Dirndlbluse anziehen.
Dazu dann einen passenden BH.
Auch unser Chef zieht in diesem Rahmen gerne mal eine Trachtenjoppe an.
Natürlich alles dezent in nicht übertriebenem Rahmen.
Und sein herzliches „Fesch schaun's aus heut' Frau F." ist dann ein nettes Kompliment, das ich gerne höre

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