von Vanilla » 13 September 2016, 19:10
stillesWasser hat geschrieben:@Vanilla: Bei diesem Gesetz kenne ich mich nicht recht aus, wie welche Begriffe zu deuten sind und was das für hier bedeutet. Geht es nur darum, wenn jemand anderer Fotos von jemand Drittem veröffentlicht? Was ja hier nicht der Fall wäre.
Kannst du dazu was sagen?
Genau, im Kern geht es eigentlich genau darum. Wenn du Bilder von anderen Menschen verbreitest - und auch ein Internetdienstleister, der lediglich dafür sorgt, dass auch andere das Bild sehen können, ist ja daran beteiligt - dann brauchst du die Einwilligung dieser Person, die auf diesem Bild abgebildet ist. Hast du die Einwilligung nicht, dann kann das unter Umständen strafbar sein.
Die Besonderheit hier ist, dass Minderjährige nicht einwilligen können; wirksam einwilligen in die Verbreitung können nur die Eltern. Das würde also bedeuten, wenn Kinder Bilder von sich hochladen, die Eltern nicht zustimmen, eine Straftat vorliegen könnte. Allerdings muss dies mit Vorsatz geschehen. In der Realität läuft das meistens darauf hinaus, dass die Eltern den Internetdienstleister bitten, das Foto herunterzunehmen und darauf hinweisen, dass sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Tut ein Internetdienstleister dies nicht, macht es sich unter Umständen erst ab diesem Zeitpunkt strafbar.
Was ich vergessen habe, zu erwähnen: auch hier handelt es sich um ein Antragsdelikt, wie bei einem Delikt, das WinterLake erwähnt hat. Wer den entsprechenden Antrag stellen kann, ist im Strafrecht eng gefasst - § 77 StGB - nämlich die Verletzte. Das ist in keinem Fall eine Dritte in einem Internetforum, die das Bild zu Gesicht bekommt.
[quote="stillesWasser"]
@Vanilla: Bei diesem Gesetz kenne ich mich nicht recht aus, wie welche Begriffe zu deuten sind und was das für hier bedeutet. Geht es nur darum, wenn jemand anderer Fotos von jemand Drittem veröffentlicht? Was ja hier nicht der Fall wäre.
Kannst du dazu was sagen?[/quote]
Genau, im Kern geht es eigentlich genau darum. Wenn du Bilder von anderen Menschen verbreitest - und auch ein Internetdienstleister, der lediglich dafür sorgt, dass auch andere das Bild sehen können, ist ja daran beteiligt - dann brauchst du die Einwilligung dieser Person, die auf diesem Bild abgebildet ist. Hast du die Einwilligung nicht, dann kann das unter Umständen strafbar sein.
Die Besonderheit hier ist, dass Minderjährige nicht einwilligen können; wirksam einwilligen in die Verbreitung können nur die Eltern. Das würde also bedeuten, wenn Kinder Bilder von sich hochladen, die Eltern nicht zustimmen, eine Straftat vorliegen könnte. Allerdings muss dies mit Vorsatz geschehen. In der Realität läuft das meistens darauf hinaus, dass die Eltern den Internetdienstleister bitten, das Foto herunterzunehmen und darauf hinweisen, dass sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Tut ein Internetdienstleister dies nicht, macht es sich unter Umständen erst ab diesem Zeitpunkt strafbar.
Was ich vergessen habe, zu erwähnen: auch hier handelt es sich um ein Antragsdelikt, wie bei einem Delikt, das WinterLake erwähnt hat. Wer den entsprechenden Antrag stellen kann, ist im Strafrecht eng gefasst - § 77 StGB - nämlich die Verletzte. Das ist in keinem Fall eine Dritte in einem Internetforum, die das Bild zu Gesicht bekommt.